Die 4-Pascal Messung (4-PA-Messung)


Raumluftabhängige Feuerstätten dürfen in Räumen mit Luft absaugenden Einrichtungen nicht oder nur unter Beachtung bestimmter Randbedingungen aufgestellt werden. In einem geschlossenen Luftverbund kann ein gleichzeitiger Betrieb von raumluftabhängigen Feuerstätten – z. B. Kaminofen im Wohnzimmern – und Ablufteinrichtungen – z. B. Dunstabzugshaube in der Küche – zu gefährlichem Unterdruck führen.

Hierzu ein Beispiel aus der Praxis:

In der Küche befindet sich eine Abluftdunstanlage. Bei gleichzeitigem Betrieb des Feststoff betriebenen Zimmerofens und der Dunstabzugsanlage besteht die Gefahr, dass Rauchgase (giftiges Kohlenmonoxid*) in den Aufstellraum entweichen. Dies kann zur Gefährdung der Gesundheit führen.

*Kohlenmonoxid: Für die menschlichen Sinne ist Kohlenmonoxid nicht wahrnehmbar, da es farb-, geschmacks- und geruchsneutral ist. Es wirkt als Blutgift im menschlichen Körper.

In der Regel kann bei raumluftabhängigen Feuerstätten ein Unterdruck von bis zu 4 Pascal als ungefährlich bezeichnet werden. Bei raumluftunabhängigen Feuerstätten für feste Brennstoffe ist im Regelfall ein Unterdruck von bis zu 8 Pascal zulässig.

Mit einem Messgerät ist es möglich, diesen Unterdruckgrenzwert von 4 Pa zu kontrollieren und den zeitlichen Verlauf für die Dauer von 5 Minuten in einem Diagramm darzustellen. Dazu wird mit zwei Schlauchkapillaren die Druckdifferenz zwischen Aufstellraum und Außenluft registriert. Die Kapilarschläuche können sowohl durch die Fensterdichtung nach außen als auch durch die Türpfalz bzw. das Schlüsselloch ins Treppenhaus geführt werden. Die zweite Kapillarleitung verbleibt im Aufstellraum. Die Druckdifferenzwerte dürfen bei laufender Feuerstätte und maximaler Absaugleistung 4 Pa nicht überschreiten.

Wir als Fachbetrieb können Ihnen mittels  moderner  Messinstrumente eine Gefährdungsanalyse erstellen, so dass Sie Ihre Feuerstätte  sicher betreiben können.