Die Gashausschau


Sie sind Eigentümer oder Mieter und betreiben eine ERDGAS-Heizung?

Ja – dann wissen Sie sicherlich um Ihre gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten.

Ab hier beginnt die Verantwortung des Eigentümers

Im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitungen verpflichtet!
Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten. Spätestens im Schadensfall muss vor Gericht dokumentiert werden, dass sachgerechte und regelmäßiger Überprüfungen der Hausleitungen stattgefunden haben. Nur so können sich Eigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten. Mit der richtigen Behandlung und der jährlichen Gas-Hausschau sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasanlage intakt bleibt und Risiken gar nicht erst entstehen.

Unser Angebot:

Jährliche Überprüfung der Gasanlage nach den Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI 2008). Wir kontrollieren für Sie alle frei verlegten Erdgasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit sowie Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Innenleitungen.

Ihre Vorteile:

  • Höhere Sicherheit für Hausbesitzer und Mieter
  • Früherkennung von Schäden
  • Vermeidung hoher Reparatur- und Folgekosten
  • Erhöhung der Brand- und Betriebssicherheit
  • Nachweis im Schadensfall gegenüber Gebäudeversicherer

Dokumentation:

Wir dokumentieren in einem Prüfprotokoll die komplett durchgeführte Hausschau, alle geprüften Leitungen, Geräte und Lüftungsanlagen ggf. mit einer Mängelbeschreibung und dem Zeitpunkt der Kontrolle.

Wir bieten Ihnen kostengünstig einen Gasleitungs- und Gerätecheck an. Als Nachweis erhalten Sie zur Dokumentation ein Prüfprotokoll.